(1) Auf die Beamtin sind § 10 Abs. 1, 1a und 2 sowie § 14 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß anzuwenden. Die sinngemäße Anwendung des § 14 des Mutterschutzgesetzes 1979 bezieht sich auch auf ein Beschäftigungsverbot einer Beamtin gemäß § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979.
(2) Auf die Beamtin, die nicht in einem Betrieb tätig ist, sind §§ 2a bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß anzuwenden.
DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 115s Übergangsbestimmungen zur 56. Novelle zur Dienstordnung 1994
…Auf Freijahre, deren Rahmenzeit vor dem 1. September 2021 beginnt, ist § 52a in der Fassung vor der 56. Novelle zur Dienstordnung 1994 anzuwenden. Dies gilt (in Verbindung mit § 52b Abs. 3 und 4) sinngemäß für Freiquartale. (2) § 66 Abs. …
§ 40 Dienst- und Werkswohnung
…die bei Vermietung der Wohnung zu entrichten wären. Die Pauschalierung der Betriebskosten und der laufenden öffentlichen Abgaben ist zulässig. (7) Während des Kündigungsschutzes gemäß § 66 oder § 72 Abs. 2 und 4 tritt die Verpflichtung des Beamten zur Räumung der Dienst- oder Werkswohnung wegen einer Änderung der Dienstverwendung nicht…
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