§ 35 Verwendungsbezeichnungen
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes sind folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen, die neben allfälligen Amtstiteln geführt werden können:
| bei Verwendung als | Verwendungsbezeichnung |
| Präsidentin oder Präsident | Präsidentin oder Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland |
| Vizepräsidentin oder Vizepräsident | Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland |
| sonstiges Mitglied | Landesverwaltungsrichterin oder Landesverwaltungsrichter |
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