(1) Unerwünschte, unangebrachte oder anstößige Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit dem Geschlecht einer Person stehen oder der sexuellen Sphäre zugehörig sind, und bezwecken oder bewirken,
1. dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird und
2. ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes oder demütigendes Umfeld für die betroffene Person geschaffen wird,
gelten als Diskriminierung.
(2) Eine Diskriminierung liegt auch vor
1. bei Anweisung zur Belästigung oder sexuellen Belästigung oder
2. wenn die Zurückweisung oder Duldung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung durch die belästigte Person zur Grundlage einer diese Person berührenden Entscheidung gemacht wird.
(3) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts (sexuell) belästigt wird.
Bgld. L-GBG · Landes-Gleichbehandlungsgesetz
§ 19i Beweislast
…1) Wer vor einem ordentlichen Gericht eine ihr oder ihm zugefügte Diskriminierung nach den §§ 19d oder 19f behauptet, hat diesen Umstand lediglich glaubhaft zu machen. (2) Wurde ein derartiger Umstand im Hinblick auf § 19d glaubhaft gemacht, hat die oder der…
§ 19h Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
…eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zu gewähren, entstehen diese Ansprüche aufgrund dieses Gesetzes. (2) Bei einer Belästigung oder sexuellen Belästigung nach § 19f hat die betroffene Person gegenüber der Belästigerin oder dem Belästiger Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens. Neben dem Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens besteht auch…
§ 27 Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten
…Die Gleichbehandlungsbeauftragten haben Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter ihres Vertretungsbereichs oder von Personen, die sich gemäß § 19d oder § 19f sowie im Zusammenhang mit dem Schutz von Eltern und pflegenden Angehörigen diskriminiert fühlen, zu Fragen der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung entgegenzunehmen, zu beantworten oder mit nachweislicher…
§ 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…4, § 7a Abs. 4, § 18 Abs. 3, §§ 18b und 19e Abs. 6, § 19f Abs. 3, § 19h Abs. 2, § 19h Abs. 4, § 21 Abs. 5, § 32 Abs…
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