(1) Die oder der Vorsitzende und im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter hat die Kommission nach Bedarf einzuberufen.
(2) Die Kommissionsmitglieder sind rechtzeitig und nachweislich unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu laden. Ein Mitglied der Kommission, das verhindert ist, die Funktion auszuüben, ist durch ihr oder sein Ersatzmitglied zu vertreten.
(3) Die oder der Vorsitzende kann den Sitzungen der Kommission Fachleute mit beratender Stimme beiziehen.
(4) Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
(5) Die Kommission hat ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit zu fassen. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit ist die Meinung angenommen, für die die Vorsitzende oder der Vorsitzende gestimmt hat. Die oder der Vorsitzende hat ihre oder seine Stimme zuletzt abzugeben.
(6) Die näheren Bestimmungen über die Geschäftsführung sind von der Kommission festzulegen. Die Geschäftsordnung ist im Landesamtsblatt für das Burgenland kundzumachen.
Bgld. ADG · Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz
§ 2 Landeslehrerinnen und Landeslehrer
…in ein solches Dienstverhältnis steht, die Antidiskriminierungskommission und die oder der Antidiskriminierungsbeauftragte. Die §§ 29b bis 29f, 29g Abs. 2, § 29i sowie die §§ 30a, 31 und 32a dieses Gesetzes sind anzuwenden.…
§ 29h Gutachten der Antidiskriminierungskommission
…auf Antrag der von der Diskriminierung betroffenen Person eine Vertreterin oder einen Vertreter einer von dieser Person namhaft gemachten Nichtregierungsorganisation als Auskunftsperson gemäß § 29i Abs. 3 beizuziehen. (6) Sobald ein Verfahren bei der Kommission anhängig ist, hat die oder der Vorsitzende der Kommission hievon binnen zwei Wochen zu…
§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…den § 34a betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis und § 34a treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft; 2. § 29i Abs. 5a und 5b treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. (10…
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