Die Regelung des § 54 Abs 1a ZPO idF BGBl. 111/2010 findet auch auf die Versicherungsträger als Partei und ihre gemäß § 40 Abs 1 Z 3 ASGG qualifizierten Vertreter Anwendung.
…Partei und ihre gemäß § 40 Abs 1 Z 3 ASGG qualifizierten Vertreter Anwendung findet (so schon OLG Wien zu 9 Rs 134/11h = RW0000726). Dies findet seine Begründung nicht nur darin, dass trotz der Sonderregelung des § 77 ASGG über Kostenersatzansprüche eine Reihe von allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der…
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