Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Dezember 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Setz Hummel LL.M. und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafsache gegen * I* wegen des Verbrechens nach § 3h VG, AZ 608 Hv 5/25k des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wels delegiert.
Gründe:
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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