Der Oberste Gerichtshof hat am 7. November 2025 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Riffel in der Strafsache gegen * B* wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 15, 212 Abs 1 Z 1 und 2 StGB, AZ 31 Hv 95/25b des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Steyr delegiert.
Gründe:
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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