Der Oberste Gerichtshof hat am 6. Oktober 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * Z* wegen des Verbrechens nach § 3h VG und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 17 Hv 68/23a des Landesgerichts St. Pölten, infolge (Teil )Aussetzung der Entscheidung nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019) den
Beschluss
gefasst:
Die Sache wird im Umfang der Aussetzung an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts St. Pölten verwiesen.
Gründe:
[1] Am 6. September 2023 setzte der Schwurgerichtshof die Entscheidung des Geschworenengerichts zur Hauptfrage 1 (Punkt I der Anklage ON 4), gemäß § 334 Abs 1 StPO aus.
[2] Zufolge § 334 Abs 2 StPO war die Sache insoweit an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts St. Pölten zu verweisen.
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