Der Oberste Gerichtshof hat am 6. Juni 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel Kwapinski und Mag. Fürnkranz in der Strafsache gegen * F* wegen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB, AZ 7 Hv 98/22g des Landesgerichts Ried im Innkreis, infolge Aussetzung der Entscheidung der Geschworenen durch den Schwurgerichtshof, nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Sache wird an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts Ried im Innkreis verwiesen.
Gründe:
[1] Am 4. Mai 2023 setzte der Schwurgerichtshof die Entscheidung der Geschworenen gemäß § 334 Abs 1 StPO aus und legte die Sache dem Obersten Gerichtshof vor.
[2] Nach § 334 Abs 2 StPO war die Sache an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts Ried im Innkreis zu verweisen.
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