Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Jänner 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als weitere Richter in der Strafsache gegen * F* wegen Verbrechen nach § 3g VG, AZ 605 Hv 8/22z des Landesgerichts für Strafsachen Wien, infolge (Teil )Aussetzung der Entscheidung der Geschworenen durch den Schwurgerichtshof nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 Satz 2 OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Sache wird im Umfang der Aussetzung vor ein anderes Geschworenengericht beim Landesgericht für Strafsachen Wien verwiesen.
Gründe:
[1] Zufolge (Teil )Aussetzung der Entscheidung der Geschworenen in Ansehung des auf (weitere) Verbrechen nach § 3g VG gerichteten Punktes I./ der Anklage (Hauptfrage 1 der Fragen an die Geschworenen) durch den Schwurgerichtshof am 13. Dezember 2022 (ON 28) war die Sache gemäß § 334 Abs 2 StPO vor ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu verweisen.
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