Der Oberste Gerichtshof hat am 21. April 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * D* wegen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 614 Hv 5/21y des Landesgerichts für Strafsachen Wien, infolge Aussetzung der Entscheidung durch den Schwurgerichtshof nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019) den
Beschluss
gefasst:
Die Sache wird an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien verwiesen.
Gründe:
[1] Am 22. März 2022 setzte der Schwurgerichtshof die Entscheidung des Geschworenengerichts gemäß § 334 Abs 1 StPO aus.
[2] Zufolge § 334 Abs 2 StPO war die Sache an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu verweisen.
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