Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Jänner 2021 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Setz Hummel LL.M. in der beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängigen Strafsache gegen Raphael L***** wegen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB, AZ 604 Hv 4/20a, infolge Aussetzung der Entscheidung durch den Schwurgerichtshof nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Gemäß § 334 Abs 2 StPO wird die Strafsache an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien verwiesen.
Gründe:
[1] Am 30. November 2020 setzte der Schwurgerichtshof die Entscheidung des Geschworenengerichts gemäß § 334 Abs 1 StPO aus.
[2] Zufolge § 334 Abs 2 StPO war die Strafsache an ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu verweisen.
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