Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Juni 2018 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger und Mag. Fürnkranz als weitere Richter in der Strafsache gegen Rupert K***** wegen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 75 StGB, AZ 604 Hv 1/18g des Landesgerichts für Strafsachen Wien, infolge Aussetzung der Entscheidung der Geschworenen durch den Schwurgerichtshof nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Sache wird vor ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien verwiesen.
Gründe:
Am 19. April 2018 setzte der Schwurgerichtshof die Entscheidung der Geschworenen, die die Hauptfrage in Richtung eines Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 75 StGB bejaht hatten, gemäß § 334 Abs 1 StPO aus.
Zufolge § 334 Abs 2 StPO war die Sache vor ein anderes Geschworenengericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu verweisen.
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