Rückverweise
§ 1503 Abs 7 Z 9 Satz 2 ABGB idF ErbRÄG 2015 ist teleologisch so zu reduzieren, dass er nur Fälle erfasst, in denen die Verjährung bereits vor dem Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 zu laufen begonnen hat.
… 174/22k). Dies gilt aber dann nicht, wenn die Verjährungsfrist vor dem Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 noch nicht einmal zu laufen begonnen hat ( RS0134193 = 2 Ob 175/22g). [12] 2. Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem das Recht „zuerst hätte…