Gläubiger iSd § 811 ABGB ist jeder, der gegen den Nachlass Rechte geltend machen will; einer Anspruchsbescheinigung bedarf es nicht. Es genügt somit die Behauptung eines Anspruchs gegen die Verlassenschaft.
…§ 7 VKrG bloß darauf ankommt, ob die Kreditnehmer den Kredit gemeinsam zurückzahlen können, weil sie sich gerade nicht zur alleinigen Rückzahlung verpflichtet haben (RS0133697; zustimmend St. Foglar-Deinhardstein , Anm zu 6 Ob 80/21i, ÖBA 2021/2780 , 802 ff; Tamerl , Zur Kreditwürdigkeit von Solidarschuldnern, ZFR…
…ABGB ist jeder, der gegen den Nachlass Rechte geltend machen will; einer Anspruchsbescheinigung bedarf es nicht. Es genügt die Behauptung eines Anspruchs gegen die Verlassenschaft (RS0133697). [7] Ob die Gesellschaft überhaupt Gläubigerin iSd § 811 ABGB im Zusammenhang mit der Stimmrechtsausübung des Nachlasses in ihrer Generalversammlung ist und ihr daher…
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