Ist das im gemeinsam geführten Hauptverfahren (§§ 15 Abs 1, 22 Abs 1 VbVG) ergangene Urteil über die natürliche Person (§ 22 Abs 1 VbVG) ein Freispruch, wird die Verbundenheit der Verfahren gerade dadurch gelöst (§ 22 Abs 3 VbVG).
…– Antrag des Anklägers ein selbständiges Verfahren (vgl dazu auch § 21 Abs 3 VbVG) gegen den Verband zu führen (vgl RIS Justiz RS0133646, RS0133645; Oberressl , ÖJZ 2020, 815 [823]). Gibt der Ankläger binnen dieser Frist die Erklärung nicht ab, ist der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße abzuweisen und…
…belangten Verbands angefochten werden noch Sperrwirkung entfalten (vgl 13 Os 3/21x, 4/21v [Rz 20 bis 24] mwN sowie RIS Justiz RS0133645 und RS0133646 zu – gesetzeskonformer – Urteilsfällung nach § 22 Abs 1 VbVG folgenden Verbandsurteilen), gehen daher ins Leere. [15] Das „aus…
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