Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt weiterhin ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG vor.
…der Familienzeit des Vaters liegt daher weiterhin ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 4, Abs 3 FamZeitbG vor (RS0133015 = 10 ObS 147/19v). [21] 2.6 . Diese Erwägungen treffen auch im vorliegenden Fall zu. Der Umstand, dass sich die Ehefrau des Klägers…
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