Ein Vorbehalt nach § 242 Abs 2 ABGB darf nur bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine konkrete Gefahr angeordnet werden. Bloß abstrakt mögliche Gefährdungen reichen nicht aus.
…Gefahr, dass dem Betroffenen ein Schaden im Sinn des § 242 Abs 2 ABGB droht, vorliegen. Bloß abstrakt mögliche Gefährdungen reichen nicht aus (RS0132806; 6 Ob 244/19d). [29] 4.2. Der Betroffene rügt, die Vorinstanzen stützten sich allein auf die Anregung der Erweiterung des Genehmigungsvorbehalts, ohne…
… Ob 208/20d mwN]) hat sich der Oberste Gerichtshof bereits geäußert (3 Ob 87/19v vom 29. 8. 2019 = RS0132806; RS0132737). Die Terminologie („ernstliche und erhebliche Gefahr“) ist an § 4 Z 1 HeimAufG und § 3 Z 1…
Rückverweise