Im Fall einer § 27 Abs 1 und 2 SMG subsumierbaren Tat ist die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG an keine Überlegungen zur Schwere der Schuld oder zur Prävention geknüpft.
…durch das Gericht nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG an keine Überlegungen zur Schwere der Schuld oder zur Prävention geknüpft (RIS-Justiz RS0132559). Daher war der Schuldspruch und demzufolge der (nach § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO nichtige) Strafausspruch sowie der gemäß § 494a…
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