Ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens kann auch im erweiterten Anwendungsbereich des § 363a StPO ‑ dessen Wortlaut folgend ‑ nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden.
…Anwendungsbereich des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden (RIS-Justiz RS0132365). [6] Auf die Behauptung der Verletzung von Bestimmungen des DSG, der GRC und der StPO ist daher nicht einzugehen. [7] Bei einem nicht auf ein…
…Justiz RS0118316 [T5]). [11] Da ein solcher Antrag auf Erneuerung nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden darf (RIS Justiz RS0132365), erübrigt sich schon deshalb eine inhaltliche Beantwortung des Vorbringens zu § 1 Abs 1 DSG und weiteren (zwar erwähnten, jedoch nicht ausdrücklich als…
…sondern sich diese vielmehr auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle beschränkt (RIS-Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [13] Der Erneuerungsantrag war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – gemäß § 363b Abs 2 Z 3 StPO…
…des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden können (RIS Justiz RS0132365). Auf die Behauptung der Verletzung des § 1 DSG ist daher nicht einzugehen. [9] Bei einem – wie hier – nicht auf ein Urteil…
…des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden (vgl RIS Justiz RS0132365). Auf die gegenständliche Behauptung der Verletzung von sonst statuierten Grundrechten durch die Erneuerungswerber wird daher nicht eingegangen. [12] D er Gesetzgeber hat mit der seit…
…des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden (vgl RIS-Justiz RS0132365). Auf die gegenständliche Behauptung der Verletzung von sonst statuierten Grundrechten wird daher nicht eingegangen. [14] D er Gesetzgeber hat mit der seit 1. Jänner…
…des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden können (RIS Justiz RS0132365). Auf die Behauptung der Verletzung des Art 90 Abs 2 B-VG und des Art 5 StGG ist daher nicht einzugehen. [8…
…Berufungsinstanz bedeutet, sondern sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle beschränkt (RIS-Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [13] Der Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens war daher bei der nichtöffentlichen Beratung als unzulässig zurückzuweisen (§ 363b Abs 2 StPO).…
…und 35 MRK sinngemäß gelten (RIS Justiz RS0122737 [T1]). [13] Den Prüfungsmaßstab eines Erneuerungsantrags bilden dabei ausschließlich Rechte der MRK und ihrer Zusatzprotokolle (RIS Justiz RS0132365), wobei nur eine Prüfung auf Grundrechtsstufe (Grobprüfung) und keine Auseinandersetzung nach Art einer zusätzlichen Beschwerde- oder Berufungsinstanz im Sinn einer Feinprüfung auf Gesetzesstufe stattfindet (RIS…
…und 35 MRK sinngemäß entsprechen (RIS-Justiz RS0122737, RS0128394). [7] Den Prüfungsmaßstab eines Erneuerungsantrags bilden dabei ausschließlich Rechte der MRK und ihrer Zusatzprotokolle (RIS-Justiz RS0132365), wobei nur eine Prüfung auf Grundrechtsstufe (Grobprüfung) und keine Auseinandersetzung nach Art einer zusätzlichen Beschwerde- oder Berufungsinstanz im Sinn einer Feinprüfung auf Gesetzesstufe stattfindet (RIS…
…ihrer Zusatzprotokolle zum Gegenstand, sodass sich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs allein damit auseinandersetzt. Andere Rechtsverletzungen bleiben bei Behandlung dieses Rechtsbehelfs außer Betracht (RIS Justiz RS0132365). Der Antrag hat nicht nur deutlich und bestimmt darzulegen, worin eine (vom Obersten Gerichtshof sodann selbst zu beurteilende) Grundrechtsverletzung im Sinn des § 363a…
…Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle an (siehe aber 13 Os 49/16d, EvBl 2019/27, 183 [verst Senat]; RIS Justiz RS0132365) . [7] Das Auslieferungsverfahren selbst unterliegt nicht den Verfahrensgarantien des Art 6 MRK ( Göth Flemmich in WK 2 ARHG § 19 Rz 14…
…Anwendungsbereich des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden (RIS Justiz RS0132365). Auf die Behauptung der Verletzung von Bestimmungen des StGB und der StPO ist daher nicht einzugehen. [5] Ein Erneuerungsantrag, der sich nicht auf eine Entscheidung…
…Sie beschränkt sich vielmehr auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [7] Diesen Anfechtungsumfang vernachlässigt die Erneuerungswerberin, indem sie – ohne nachvollziehbaren Bezug zu einem Grundrecht (vgl aber RIS Justiz RS0128393 [T2]) – in einer „…
…Allerdings kann auch im erweiterten Anwendungsbereich des § 363a StPO nur eine Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0132365) und findet Art 6 MRK im Wiederaufnahmeverfahren keine Anwendung (RIS Justiz RS0105689, RS0120762, RS0131773). [10] Der Antrag ist daher in sinngemäßer Anwendung des Art…
…Garantien nach der GRC oder wegen (gegenständlich auch relevierter) Verletzung nationaler Grundrechte (wie nach dem B VG oder dem StGG) – gestellt werden (RIS Justiz RS0132365). [24] Den oben dargestellten Erfordernissen wird der Erneuerungsantrag nicht gerecht: [25] Soweit der Erneuerungswerber eine unterbliebene eigenständige Prüfung des Tatverdachts seitens der österreichischen Gerichte releviert…
…Berufungsinstanz, sondern beschränkt sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). Ebenso wenig ermöglicht bloße Kritik an der bestehenden Rechtslage die Verfahrenserneuerung. 1./ Zum Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 28. Jänner 2021, AZ…
…Zusatzprotokollen normierte Grundrechte nicht geltend gemacht werden kann. Das auf § 1 DSG bezogene Vorbringen hat daher auf sich zu beruhen (vgl RIS-Justiz RS0132365; zu § 1 DSG siehe T1). [12] Darüber hinaus ist die Verwertung privater Beweismittel in einem Ermittlungs- oder Hauptverfahren nicht nach den Maßstäben des…
…T17]). Daran geht der Erneuerungsantrag vorbei. Er spricht nämlich weder inhaltlich noch nominell eine Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle an (vgl RIS Justiz RS0132365). [7] Der Erneuerungsantrag des Betroffenen war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung als offenbar unbegründet zurückzuweisen (§ 363b Abs 2 Z 3 StPO…
…die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (hier: nach Art 47 GRC) scheidet im erweiterten Anwendungsbereich des § 363a StPO aus (RIS Justiz RS0132365 [T2 und T3]). Der Erneuerungsantrag des Betroffenen war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung als offenbar unbegründet zurückzuweisen (§ 363b Abs 2 Z …
…erweiterten Anwendungsbereich des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle zu (RIS Justiz RS0132365). Somit scheidet die reklamierte Verletzung von Art 5 StGG als Antragsgegenstand aus. Zur Anrufung des Obersten Gerichtshofs bedarf es der Ausschöpfung des Rechtswegs. Diesem…
…Berufungsinstanz, sondern beschränkt sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). Ebenso wenig eröffnet ein Antrag auf Verfahrenserneuerung die Möglichkeit, allgemein das Vorgehen von Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten in einer bestimmten Strafsache einer höchstgerichtlichen Kontrolle zu…
…Berufungsinstanz, sondern beschränkt sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [7] Den dargestellten Erfordernissen wird das (nominell „Art 6 MRK“, einen Verstoß gegen den Grundsatz in dubio pro reo und gegen das Recht…
…wegen (gegenständlich auch relevierter) Verletzungen nationaler Grundrechte (wie nach Art 7 B VG oder Art 2 StGG) – gestellt werden kann (RIS Justiz RS0132365, RS0122228 [T8]; vgl bereits 15 Os 141/20d [Rz 23]). [15] Soweit eine Verletzung des Art 6 MRK geltend gemacht…
…Anwendungsbereich des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden kann (RIS Justiz RS0132365). Der Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens war demnach – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – zurückzuweisen (§ 363b Abs 2 Z…
…Sie beschränkt sich vielmehr auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [6] Soweit sich der Erneuerungsantrag ausdrücklich auch gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 2 8 . Februar 201 3 (ON 32.2…
…Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens eine Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle durch eine Entscheidung oder Verfügung eines (untergeordneten) Strafgerichts behauptet (RIS Justiz RS0122228, RS0132365 ). Dem vorliegenden Antrag liegt ein Bescheid der Generaldirektion beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom 17. Juni 2019 zugrunde. Gerichtlicher Rechtsschutz…
…Anwendungsbereich des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden (RIS Justiz RS0132365). Auf Behauptungen der Verletzung von anderswo statuierten Grundrechten ist daher nicht einzugehen. Der Einwand der Unzuständigkeit des Einzelrichters des Landesgerichts Leoben ist somit meritorischer Erledigung…
…Anwendungsbereich des § 363a StPO – dessen Wortlaut folgend – nur wegen einer Verletzung der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle gestellt werden (RIS Justiz RS0132365 ). [7] Demnach hat das Antragsvorbringen, sofern es sich auf eine Verletzung nationaler Grundrechte (Art 2 B VG und Art 83 Abs 2…
…zusätzlichen Beschwerde oder Berufungsinstanz bedeutet, sondern sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle beschränkt (RIS Justiz RS0132365). [12] Der Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens war daher schon bei der nichtöffentlichen Beratung als unzulässig zurückzuweisen (§ 363b Abs 1 und 2…
…34 und 35 MRK sinngemäß gelten (RIS Justiz RS0122737). [9] Den Prüfungsmaßstab eines Erneuerungsantrags bilden dabei ausschließlich Rechte der MRK und ihrer Zusatzprotokolle (RIS Justiz RS0132365), wobei nur eine Prüfung auf Grundrechtsstufe (Grobprüfung) und keine Auseinandersetzung nach Art einer zusätzlichen Beschwerde- oder Berufungsinstanz im Sinn einer Feinprüfung auf Gesetzesstufe stattfindet (RIS…
…Berufungsinstanz, sondern beschränkt sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [5] Soweit der Erneuerungsantrag (teils unter wörtlicher Wiedergabe des Berufungsvorbringens) Befangenheit der im gegenständlichen Strafverfahren zuständig gewesenen Einzelrichterin des Landesgerichts aufgrund ihres Verhaltens in der…
…sondern beschränkt sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3] und RS0132365). [10] Ebenso wenig eröffnet ein Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens die Möglichkeit, allgemein das Vorgehen von Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten in einer bestimmten Strafsache einer…
…zusätzlichen Beschwerde- oder Berufungsinstanz bedeutet, sondern sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle beschränkt (RIS Justiz RS0132365). [12] Eine Verkürzung seiner Verteidigungsrechte durch das Oberlandesgericht erblickt der Erneuerungswerber weiters darin, dass (auch) dieses (jeweils zu nicht näher genannten Beweisthemen – siehe aber…
…Berufungsinstanz, sondern beschränkt sich auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [11] Den dargestellten Kriterien wird der Antrag des Verurteilten nicht gerecht. [12] Soweit er sich inhaltlich primär gegen die Strafzumessung durch das Oberlandesgericht Wien zu…
…Sie beschränkt sich vielmehr auf die Prüfung der reklamierten Verletzung eines Rechts nach der MRK oder einem ihrer Zusatzprotokolle (vgl RIS Justiz RS0129606 [T2, T3], RS0132365). [6] Soweit der Erneuerungsantrag größtenteils unter wörtlicher Wiedergabe des Berufungsvorbringens Befangenheit der im gegenständlichen Strafverfahren zuständig gewesenen Einzelrichterin des Landesgerichts aufgrund ihres Verhaltens in der…
…auf Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO, mit dem er Verletzungen des Art 1 Abs 4 PersFrG (vgl aber RIS Justiz RS0132365) und des Art 6 Abs 1 und 3 lit b MRK geltend macht. Dieser ist nicht berechtigt. [5] Voranzustellen ist, dass es…
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