Das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG erfasst auch vor dem 1. 1. 2018 verwirklichte Sachverhalte. Die geänderte Rechtslage ist von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden.
…vgl etwa die Abschaffung des „Pflegeregresses“ in §§ 330a, 707a Abs 2 ASVG idF BGBl I 2017/125; RS0132059; RS0132418). [6] 3. Sekundäre Feststellungsmängel liegen nicht vor bzw haben allenfalls vorliegende auf das Ergebnis keinen Einfluss: [7] Zu den Einnahmen aus dem Jagdhaus…
…2. Das ist hier der Fall. Der Oberste Gerichtshof hat mittlerweile in der ausführlich begründeten Entscheidung 1 Ob 62/18a = RIS Justiz RS0132059 ausgesprochen, dass das in § 330a ASVG angeordnete Verbot des Pflegeregresses auch dann zum Tragen kommt, wenn die Ersatzforderung auf einer stationären Aufnahme beruht…
…auch vor dem 1. 1. 2018 verwirklichte Sachverhalte erfasst und dass die geänderte Rechtslage von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden ist (RS0132059). Dies ist dahingehend zu präzisieren, dass mit den „verwirklichten Sachverhalten“ vor dem 1. 1. 2018 erbrachte Pflegeleistungen gemeint sind, aber für…
…Tschugguel ]) fest, dass das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG auch vor dem 1. Jänner 2018 verwirklichte Sachverhalte erfasst (RIS Justiz RS0132059). Dass die geänderte Rechtslage von Amts wegen sogar noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden ist, führte dort zur Abweisung der Klage, weil dem Regressbegehren nachträglich die materiell…
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