Das Mitverschulden kann auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes resultieren. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also ein „Mitverschuldenszusammenhang“ besteht (so bereits 2 Ob 19/12a und 1 Ob 154/12x).
Rückverweise