Ein Antrag nach § 280 IO setzt voraus, dass die zuletzt geltende Abtretungserklärung abgelaufen ist bzw seit 1. 11. 2017 fünf Jahre der Abtretungserklärung abgelaufen sind.
…Satz in der vor dem IRÄG 2017 vorgesehenen Fassung anzuwenden sind. 2. Es entspricht der nunmehr ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (RIS Justiz RS0131932; 8 Ob 6/18t; 8 Ob 5/18w; 8 Ob 20/18t uva), dass § 280 IO eine…
…vierter Satz in der vor dem IRÄG 2017 vorgesehenen Fassung sind anzuwenden.“ 2. Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (RIS Justiz RS0131932; 8 Ob 6/18t; 8 Ob 5/18w; 8 Ob 20/18t ua) ist eine vorzeitige Beendigung jener anhängigen…
…Abs 3 ZPO). Begründung: Die Auslegung des § 280 IO nF durch das Rekursgericht entspricht der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats (RIS Justiz RS0131932; 8 Ob 5/18w; 8 Ob 6/18t uva). Während der Entfall der Mindestquote auch in anhängigen Verfahren anzuwenden ist, in…
…vierter Satz in der vor dem IRÄG 2017 vorgesehenen Fassung sind anzuwenden. “ 2. Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (RIS Justiz RS0131932; 8 Ob 6/18t; 8 Ob 5/18w; 8 Ob 20/18t ua) ist eine vorzeitige Beendigung jener anhängigen…
…vierter Satz in der vor dem IRÄG 2017 vorgesehenen Fassung sind anzuwenden. “ 3. Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (RIS Justiz RS0131932; 8 Ob 6/18t; 8 Ob 5/18w; 8 Ob 20/18t ua) ist eine vorzeitige Beendigung jener anhängigen…
…vierter Satz in der vor dem IRÄG 2017 vorgesehenen Fassung sind anzuwenden.“ 3. Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (RIS Justiz RS0131932; 8 Ob 6/18t; 8 Ob 5/18w; 8 Ob 20/18t ua) ist eine vorzeitige Beendigung jener anhängigen…
…IO nicht vorgesehen. Der Antrag nach § 280 IO setzt vielmehr voraus, dass die Abtretungserklärung auch für das verlängerte Verfahren abgelaufen ist (RIS Justiz RS0131932; 8 Ob 6/18t mwN; in diesem Sinne auch Kodek , Zak 2018/73, 44; aA Mohr , Privatinsolvenz² Rz 637 Konecny…
…Ungeschmälert kommt die Verkürzung auf fünf Jahre erst jenen Schuldnern zugute, deren Abtretungszeitraum am 1. 11. 2017 oder später begonnen hat (RIS Justiz RS0131932 [T3]). 8.3. Im vorliegenden Fall, in dem das Abschöpfungsverfahren über das Vermögen des Unterhaltsschuldners am 14. 12. 2017, sohin nach Inkrafttreten der…
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