§ 153d Abs 3 StGB normiert einen alternativen Mischtatbestand, indem er wahlweise zwei Spielarten repetitiver Kriminalität mit einer gegenüber den Grundtatbeständen erhöhten Strafdrohung versieht (vgl EBRV 689 BlgNR 25. GP 25).
…Abs 3 StGB normiert einen alternativen Mischtatbestand, indem er wahlweise zwei Spielarten repetitiver Kriminalität mit einer gegenüber den Grundtatbeständen erhöhten Strafdrohung versieht (RIS Justiz RS0131508). [31] Ausgehend davon orientiert sich das Rügevorbringen zu B nicht am Gesetz, weil die rechtliche Annahme einer der beiden als verwirklicht angesehenen (US …
…§ 153d Abs 3 StGB aber rechtlich gleichwertig sind (zu § 153d Abs 3 StGB als alternativen Mischtatbestand vgl RIS Justiz RS0131508), spricht die Beschwerde mit Blick auf die ebenfalls angenommene, jedoch nicht erfolgreich bekämpfte zweite Qualifikation des § 153d Abs 3 StGB keine entscheidende…
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