Bei der nachträglichen Überprüfung einer Maßnahme nach § 19a HeimAufG steht dem Einrichtungsleiter nach §§ 19a, 11 Abs 3 HeimAufG iVm § 48 Abs 1 AußStrG eine Revisionsrekursbeantwortung zu.
…HeimAufG steht dem Einrichtungsleiter nach §§ 19a, 11 Abs 3 HeimAufG iVm § 48 Abs 1 AußStrG eine Revisionsrekursbeantwortung zu (RS0131392).…
…zu erklären. Hilfsweise wird ein Aufhebungsantrag gestellt. Eine Revisionsrekursbeantwortung im Hinblick auf die nachträglich zu überprüfenden Maßnahmen nach § 19a HeimAufG wurde nicht erstattet (RS0131392). Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist im Sinne des Aufhebungsantrags teilweise auch berechtigt. 1. Vorbemerkungen: 1.1. Der Begriff der Einrichtung ist im HeimAufG…
…§ 19a, 11 Abs 3 HeimAufG iVm § 48 Abs 1 HeimAufG eine Revisionsrekursbeantwortung zu (7 Ob 59/20g; RS0131392). [6] Die Einrichtungsleiterin hat sich am Revisionsrekursverfahren jedoch nicht beteiligt. [7] Der Revisionsrekurs ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig, er ist im Sinn des Aufhebungsantrags…
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