Die Finanzierung der Behandlung von Versicherten in fondsfinanzierten Krankenanstalten (§ 148 ASVG) ua durch Pauschalbeiträge der Sozialversicherungsträger (§ 447f ASVG) schließt bei Behandlungsfehlern in solchen Krankenanstalten die Anwendung von § 332 Abs 1 ASVG nicht aus.
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