Die Delegierung nach § 31a JN ist wegen des Prorogationsverbots des § 253 Abs 2 IO im Insolvenzverfahren nicht zulässig.
Im Insolvenzverfahren hindert ein rechtskräftiger Beschluss des überweisenden Gerichts über eine Delegierung nach 31a JN die Überprüfung der Zuständigkeit im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht.
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