Im Fall einer erfolgreichen Kündigungsanfechtung werden die nach § 1155 ABGB nachzuzahlenden Entgeltansprüche (Erfüllungsansprüche) allgemein (ungeachtet des § 61 ASGG) mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils fällig.
…RS0051455 [T1]); die nach § 1155 ABGB nachzuzahlenden Entgeltansprüche werden (ungeachtet des § 61 ASGG) allgemein mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils fällig (RS0130455). Aus diesem Grund können Entgeltansprüche auch erst ab der Rechtsgestaltung infolge Stattgebung der Anfechtungsklage verjähren (RS0051455). [19] 4.3. Da mangels Vorliegens eines (rechtskräftigen) Rechtsgestaltungsurteils im…
Rückverweise