§ 24 Abs 2 KBGG stellt gleichzeitig auch eine Definition des Begriffs der "Beschäftigung" iSd Art 1 lit a VO (EG) 883/2004 sowohl für das pauschale als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld dar.
…dieser „gleichgestellten Situation“ in § 24 Abs 2 KBGG maßgeblich (10 ObS 36/21y Rz 24 und 28; RS0130043 [T9]). Demnach ist unter einer „Erwerbstätigkeit“ die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen (kranken- und pensionsversicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit zu verstehen. Nach der Rechtsprechung kommt…
… Eine solche Definition ist für den Bereich des pauschalen und des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes in § 24 Abs 2 KBGG enthalten (RIS Justiz RS0130043). Zugleich dient diese Regelung auch dazu, die innerstaatlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes festzulegen. Im vorliegenden Fall ist § 24 Abs 2…
…Abs 2 KBGG, der hier in der Fassung des BGBl I 2013/117 anzuwenden ist (§ 50 Abs 14 KBGG; RS0130043; 10 ObS 96/17s [zu § 24 Abs 2 KBGG aF]). [19] 1.3. Darauf aufbauend ziehen die Parteien nicht…
… a VO 883/2004 ist für den Bereich des pauschalen und des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes in § 24 Abs 2 KBGG festgelegt (RS0130043), wobei diese Definition gleichzeitig der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld dient. Die in § 24 Abs 2 KBGG festgelegten nationalen Gleichstellungserfordernisse gelten…
…Begriffs der „Beschäftigung“ in § 24 Abs 2 KBGG maßgeblich, wobei diese gleichzeitig der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes dient (RS0130043 [insb T9]; 10 ObS 61/22a Rz 15 ua). [8] Unter einer Erwerbstätigkeit bzw Beschäftigung ist daher, „die tatsächliche Ausübung einer…
…und für Zeiten des Mutterschutzes und der Karenz ausdrückliche Gleichstellungsbestimmungen geschaffen hat (10 ObS 117/14z, SSV NF 29/13; RIS Justiz RS0130043) kann diese Frage im vorliegenden Zusammenhang dahingestellt bleiben. 6.4 Nach § 24 Abs 2 KBGG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl …
…Begriffs der „Beschäftigung“ sowie des Begriffs der „einer Beschäftigung gleichgestellten Situation“ in § 24 Abs 2 und 3 KBGG (RS0130043 [T9]). Ebenso wenig ziehen die Parteien die darauf aufbauenden Ausführungen des Berufungsgerichts in Zweifel, dass demnach die Zuständigkeit Österreichs nur dann ausgelöst wird, wenn die…
…VO (EG) 883/2004 ist für den Bereich des pauschalen und des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes in § 24 Abs 2 KBGG festgelegt (RS0130043), wobei diese Definition gleichzeitig der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld dient. [29] 3.5. Gemäß § 24 Abs 2 KBGG (idF BGBl…
… a VO 883/2004 ist für den Bereich des pauschalen und des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes in § 24 Abs 2 KBGG festgelegt (RS0130043), wobei diese Definition gleichzeitig der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld dient. Gemäß § 24 Abs 2 KBGG in der hier anzuwendenden, für…
…Sinn des Art 1 lit a VO 883/2004 sowohl für das pauschale als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld dar (RIS Justiz RS0130043). Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten…
…Begriffs der „Beschäftigung“ sowie des Begriffs der einer Beschäftigung gleichgestellten Situation in § 24 Abs 2 und 3 KBGG (RIS Justiz RS0130043 [T9]). [11] 2. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei dem in Art 1 lit a VO 883/2004…
… (EG) 883/2004 für den sachlichen Anwendungsbereich des Kinderbetreuungsgeldes, und zwar sowohl für das pauschale als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (RIS Justiz RS0130043; OGH 10 ObS 117/14z, SSV NF 29/13 = EvBl 2016/4, 32 [ Niksova ] = ZAS 2016/5, 33 [ Petric ] = DRdA…
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