5Ob122/19f—OGH Entscheidung
24. September 2019
…Sinn reduziert, dass diese nicht mehr erst bei akuter Gefährdung des Kindeswohls, sondern bereits zu dessen Förderung erfolgen dürfen (9 Ob 61/16k; RS0129538). 2.1. Die Entscheidung, ob und welche vorläufige Maßnahme zur Förderung des Kindeswohls erforderlich ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls…