Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Antragstellung nach § 285 Abs 3 StPO im Wege der Post ist das Datum der Postaufgabe (§ 84 Abs 1 Z 2 StPO).
…§ 285 Abs 3 dritter Satz erster Halbsatz StPO vom Zeitpunkt der Antragstellung nach § 285 Abs 2 StPO (RIS Justiz RS0128867: Datum der Postaufgabe) bis zur Bekanntmachung der Entscheidung darüber gehemmt wird (RIS Justiz RS0127192), der nach Ende dieser Fortlaufshemmung noch offenstehende Rest zur Gänze zur…
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