Eine Entscheidung nach § 292 Abs 2 EO (§ 205 IO) ist nicht von Amts wegen zu fassen, sondern nur auf Antrag eines dazu Berechtigten.
…daher auch in diesem) für die Möglichkeit der Zusammenrechnung von Geld- und Sachleistungen einen antragsgebundenen, konstitutiv wirkenden Gerichtsbeschluss als erforderlich ansah (vgl RIS Justiz RS0128693; RS0128694). Diese Entscheidung wurde zeitlich erst nach der vom Kläger nunmehr inkriminierten Zustimmung des Beklagten zum Zahlungsplan getroffen und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wäre es dem…
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