Auch für das Zwischenurteil zur Verjährung nach § 393a ZPO gilt der Kostenvorbehalt nach § 393 Abs 4 ZPO.
…28] 10. Der Revision war daher nicht Folge zu geben. [29] 11. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 393 Abs 4 ZPO (RS0128615).…
…geregelten absoluten Verjährungsfrist für allgemeine Schadenersatzansprüche findet in diesem Zusammenhang nicht statt. [40] 8. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 393 Abs 4 ZPO ( RS0128615 ).…
…Der Ausspruch über den Kostenvorbehalt beruht auf den §§ 393a, 52 Abs 4 ZPO (2 Ob 6/13s; RIS Justiz RS0128615).…
…EUR sA) zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidungsfindung an das Erstgericht zurückzuverweisen. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 393 Abs 4 ZPO (RIS Justiz RS0128615).…
…als nicht berechtigt erweist, musste der Revision ein Erfolg versagt bleiben. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 393 Abs 4 ZPO (vgl RIS Justiz RS0128615).…
…abschließend erledigten Verjährungseinwand nicht erwiesen werden sollte (RIS Justiz RS0127852). 7. Auch beim Zwischenurteil nach § 393a ZPO ist mit Kostenvorbehalt vorzugehen (RIS Justiz RS0128615).…
…beruht auf § 393 Abs 4 ZPO. Dieser gilt nach ständiger Rechtsprechung auch für das Zwischenurteil zur Verjährung nach § 393a ZPO (RS0128615).…
…§ 393a ZPO zu erfolgen. 6. Auch für ein solches Zwischenurteil gilt der Kostenvorbehalt gemäß § 393 Abs 4 ZPO (RIS Justiz RS0128615).…
…ist unanfechtbar (s RIS Justiz RS0044233), die bezughabenden Revisionsausführungen sind daher unzulässig. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 393 Abs 4 ZPO (RIS Justiz RS0128615).…
…der Klage am 9. 4. 2021 keinesfalls verjährt war. [60] 7. Der Kostenvorbehalt beruht auf § 393 Abs 4 ZPO (RS0128615).…
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