Zur Frage, ob das Verhalten eines Berechtigten als gegen das Verbot des „venire contra factum proprium“ (widersprüchliches Verhalten) verstoßend und deshalb als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen ist.
…sollte, stellt sich auch die Frage eines Rechtsmissbrauchs aufgrund „venire contra factum proprium“ (dazu zuletzt 2 Ob 214/11a = RIS Justiz RS0128483) nicht.…
…mehr) geltend zu machen, sodass ihm im Hinblick darauf eine spätere Berufung auf das Recht verwehrt wird (vgl 2 Ob 214/11a mwN; RS0128483). Im von der Revision relevierten Zusammenhang kann es nur um die Frage gehen, ob die klagende Partei bei der Beklagten durch Zustimmung zu deren Investitionen…
…zu lösen. [13] In diesem Sinne hat der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach in vergleichbaren Situationen ein „ venire contra factum proprium “ (widersprüchliches Verhalten) bejaht (RS0128483). So wurde es als rechtsmissbräuchlich angesehen, rund 17 Jahre nach Erfüllung des Kaufvertrags, Jahre nach Abwicklung der zugrundeliegenden Versicherungsverträge und Feststellung, dass sich die…
…Zeitpunkt auszugehen gewesen. Mit dem „venire contra factum proprium“ (widersprüchliches Verhalten) sprechen die Verpflichteten allerdings einen Anwendungsfall des Rechtsmissbrauchs (s RIS Justiz RS0128483) durch eine Schiedspartei (hier die Betreibende) an, der sich nicht unter die Versagungsgründe des Art V Abs 1 NYÜ subsumieren lässt, sondern allenfalls…
…den Eindruck erweckt, ein ihm zustehendes Recht nicht (mehr) geltend zu machen, sodass ihm im Hinblick darauf eine spätere Berufung auf dieses Recht verwehrt wird (RS0128483 [T5]). [62] Davon ist im vorliegenden Fall aber schon deshalb nicht auszugehen, weil – entgegen der Auffassung des Beklagten – weder die Tatsache des Abschlusses…
…der Beklagten und Verfristung der Kündigung berufen, ihr Verhalten verstoße somit gegen das Verbot des „venire contra factum proprium“ (vgl zu diesem Missbrauchstatbestand: RS0128483), ist nicht nachvollziehbar. Vor allem erschließt sich nicht, durch welches Verhalten die Klägerin den Eindruck erweckt haben soll, die Rechtsunwirksamkeit bzw Verspätung der Kündigung nach…
…– die Erwartungen des Beklagten betreffend Wirksamkeit des Schenkungsvertrags aus dem Jahre 1997 bestätigt und damit schutzwürdiges Vertrauen aufgebaut hätte (vgl dazu RIS Justiz RS0128483). 6.1. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision unzulässig und zurückzuweisen, ohne dass dieser Beschluss einer weiteren…
…„Widersprüchlichkeit“ hier zwischen der objektiven Rechtslage und dem Verhalten des Berechtigten gesehen wird (vgl 2 Ob 214/11a mwN; RIS Justiz RS0128483). 6.2. Hier hat die – bereits im Vorverfahren von Anfang an anwaltlich vertretene – Klägerin fast zehn Jahre nach vollständiger Erfüllung des Kaufvertrags zwischen den…
…das Bestehen einer bestimmten Sach oder Rechtslage, weshalb die „Widersprüchlichkeit“ nur zwischen der objektiven Rechtslage und dem Verhalten des Berechtigten gesehen wird (vgl RS0128483). 2.2 Die Beklagte argumentiert, die Klägerin habe 10 Jahre am Vertrag festgehalten, ihn 2012 prämienfrei gestellt und nach regulärem Auslaufen des Vertrags den…
…in den Vertrag einzutreten, könnte sich der Beklagte demgegenüber angesichts seines Gesamtverhaltens wegen des Verbots des venire contra factum proprium nicht berufen (vgl RIS Justiz RS0128483). [54] Es ist damit von einer Schadenersatzpflicht des Beklagten nach § 21 IO auszugehen. [55] Entgegen der Ansicht des Beklagten steht dieser Schadenersatzpflicht nicht…
Rückverweise