Strafbarkeit nach § 153e Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt oder beauftragt wird, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist.
…beschäftigt werden, die erst zusammen eine größere Zahl ergeben ( Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153e Rz 12 f; RIS Justiz RS0127943 [insbes 13 Os 16/12w]). Die zum Schuldspruch des Wolfgang B ***** wegen des Vergehens der organisierten Schwarzarbeit nach § 153e Abs …
…Gestalt einer tatbestandlichen Handlungseinheit) erreicht wird (vgl dazu die ähnliche Sachlage bei § 153e Abs 1 Z 2 StGB; RIS Justiz RS0127943) . In diese Richtung weist auch die Genese dieser Bestimmung, die zeigt, dass der Gesetzgeber mit der angesprochenen Qualifikation auf den höheren Unrechtsgehalt von Schleppungen abstellen…
…die nicht bloß Einzelpersonen, sondern gleichzeitig (vgl dazu die ähnliche Sachlage bei § 153e Abs 1 Z 2 StGB; RIS Justiz RS0127943) mehrere Fremde oder gar größere Gruppen betreffen. Als Richtwert sah der Gesetzgeber damals „eine größere Zahl von Fremden“ im Sinn der bisherigen Rechtsprechung…
…erfolgende) Beschäftigen illegal erwerbstätiger Personen, sofern gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist (RIS Justiz RS0127943), beschäftigt wird ( Kirchbacher/Sadoghi in WK 2 StGB § 153e Rz 12). [11] Weiters erfordern die Tatbestände des § 153e Abs …
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