7Ob185/16f—OGH Entscheidung
09. November 2016
…es nach § 382b EO des Nachweises eines dringenden Wohnbedürfnisses bedarf, ist nach § 382e EO demgegenüber zwingend eine Interessenabwägung vorzunehmen (RIS-Justiz RS0127363 [T1]). Der Sicherungsantrag nach § 382e EO ist abzuweisen, wenn die Interessenabwägung zugunsten des Antragsgegners ausgeht, das heißt, wenn schwerwiegende Interessen des Antragsgegners entgegenstehen…