Nach dem Zweck des § 162 Abs 3 ASVG als Entgeltersatz erhöhen vom Dienstgeber gewährte Optionsrechte („stock options“), die von der Versicherten unabhängig vom Beschäftigungsverbot in vollem Umfang ausgeübt werden konnten, die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld nicht.
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