„Vertrauliche Aufzeichnungen“ iSd § 77 Abs 1 UrhG sind Aufzeichnungen und Mitteilungen, die nach der Intention des Verfassers nicht an die Öffentlichkeit gelangen bzw nur einem bestimmten Empfängerkreis zugänglich sein sollen.
…Aufzeichnungen und Mitteilungen sind, die nach der Intention des Verfassers nicht an die Öffentlichkeit gelangen beziehungsweise nur einem bestimmten Empfängerkreis zugänglich sein sollen (RIS Justiz RS0126874). Ob eine Aufzeichnung oder Mitteilung „vertraulich“ ist, ist deshalb einzig anhand der Intention des Verfassers oder Mitteilenden zu beurteilen ( Gassauer Fleissner , Geheimhaltung, Offenbarung…
…sind Aufzeichnungen und Mitteilungen, die nach der Intention des Verfassers nicht an die Öffentlichkeit gelangen bzw nur einem bestimmten Empfängerkreis zugänglich sein sollen (RIS Justiz RS0126874 ); ob eine Aufzeichnung oder Mitteilung „vertraulich“ ist, ist dabei einzig anhand der Intention des Verfassers oder Mitteilenden zu beurteilen (RIS Justiz RS0126874 [T2…
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