Die gesetzliche Gleichstellung von Schuldbeitritt, Garantie und Bürgschaft zwingt zur analogen Anwendung des Schriftformerfordernisses auf alle Fälle der Interzession iSv § 25c KSchG, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchergeschäfte.
…dass der hinzutretende Schuldner im Fall einer Inanspruchnahme beim Hauptschuldner Regress nehmen kann ( 4 Ob 205/09i [ErwGr 4.1. ff]; vgl RS0126112 ; RS0126113 ). [11] Nach den dargestellten Grundsätzen ist die Schriftform des § 1346 Abs 2 ABGB nicht auf jeden Schuldbeitritt anzuwenden, sondern nur dann…
…der Rechtsprechung nur im Fall einer Interzession iSd § 25c KSchG angenommen (9 Ob 50/17v; 4 Ob 205/09i; RS0126112). Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, weil die beklagte Partei wirtschaftlich den Schaden für ihren Versicherungsnehmer ohnehin zu tragen hat. Ob aus dem Verhalten…
…Einwand der Beklagten ohne Bedeutung, dass ein nur zu Sicherungszwecken erfolgter Schuldbeitritt analog zu § 1346 Abs 2 ABGB der Schriftform bedürfe (vgl RS0126112). [13] 4.3 Soweit sich die Beklagten weiterhin auf Dissens, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen und dazu auf ihrem Standpunkt beharren, davon ausgegangen zu sein…
…Vorinstanzen haben grundsätzlich zutreffend ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung ein zu Sicherungszwecken erfolgter Schuldbeitritt analog § 1346 Abs 2 ABGB der Schriftform bedarf (RS0126112), wobei ein einfaches E-Mail – wie hier – nicht ausreichend ist (vgl P. Bydlinski in KBB 6 § 886 ABGB Rz …
…Ob 1/09g mwN). 2.3. Nach dem unmissverständlichen Wortlaut ihrer schriftlichen Erklärung (zum Schriftformerfordernis vgl 4 Ob 205/09i = RIS Justiz RS0126112) verpflichtete sich die Beklagte zur Bezahlung der Pflegegebühren ihres Vaters für den Fall, dass der zuständige Sozialversicherungsträger eine Kostenübernahme ablehnt. Nach den Feststellungen war bei…
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