Aufgrund der rechtsgutbezogenen Struktur des § 293 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt kommt es nicht darauf an, dass sich das manipulierte Beweismittel auf die in dem betreffenden Verfahren ergehende Entscheidung auswirkt.
…Rz 588) wie die Behauptung, es käme auf eine Auswirkung des manipulierten Beweismittels auf die in den betroffenen Verfahren ergehende Entscheidung an (RIS Justiz RS0126039; Plöchl/Seidl in WK 2 StGB § 293 Rz 6). Der Einwand zu I./B./, die „Verantwortung“ für den Transport trage…
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