Zur Privatsphäre gehören auch private Lebensumstände, die nur einem eingeschränkten Kreis von Personen bekannt und nicht für eine weite Öffentlichkeit bestimmt sind. Entscheidend für den jeweiligen Schutz ist eine Güter- und Interessenabwägung. Diese hat sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren.
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