Der im Verfahren zur Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in der Tagsatzung zur Öffnung der schriftlichen Anbote (§ 352b Z 4 EO) erteilte Auftrag zum Erlag des Vadiums ist in sinngemäßer Anwendung des § 239 Abs 2 EO nicht abgesondert anfechtbar.
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