Ein „Vorenthalten" iSd § 153d StGB ist nicht davon abhängig, ob zum Fälligkeitszeitpunkt die Nettolöhne übersteigende Mittel vorhanden sind oder nicht (Kirchbacher/Presslauer in WK-StGB-2 § 153d Rz 20).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden