Auch unter Berücksichtigung der RL 2000/35/EG liegt der gesetzliche Erfüllungsort einer Geldschuld nach § 905 ABGB weiterhin beim Schuldner; dies gilt auch für die Anwendung von Art 5 Nr 1 lit a EuGVVO.
…ist es lediglich zu einer Änderung des Zeitpunkts, der für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung maßgebend ist, gekommen (8 Ob 56/11k; RIS-Justiz RS0125282). 4.3 Der Kläger beruft sich auf eine Zug-um-Zug-Verpflichtung und leitet daraus ab, dass die Geldleistung und die von der Gemeinschuldnerin zu…
…an dieser Beurteilung nichts geändert; dadurch ist es lediglich zu einer Änderung des Zeitpunkts, der für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung maßgebend ist, gekommen (RIS Justiz RS0125282). 2.4 Der Kläger beruft sich im gegebenen Zusammenhang auf eine Zug um Zug Verpflichtung. Das Zug um Zug Prinzip sei auf alle zweiseitig verbindlichen und…
…Schickschulden, die am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners zu erfüllen waren (4 Ob 90/09b, F.-Privatstiftung , SZ 2009/119; RIS-Justiz RS0125282). Dieser lag im konkreten Fall bei keiner der Beklagten in Österreich. Insofern liegt der Ort des schädigenden Verhaltens daher nicht in Österreich. Die Zuständigkeit aufgrund…
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