Normadressat des § 124 StGB ist ausschließlich der (im Hinblick auf die darin bezeichneten Tathandlungen jeweilige) präsumtive Straftäter, nicht aber ein innerstaatlich rechtlichen Beschränkungen (vorliegend unter dem Gesichtspunkt der Verfolgung einer Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen) unterworfenes EU-Unternehmen.
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