Der Abschluss einer pauschalen Vergütungsvereinbarung für eine Diensterfindung nach deren Meldung bei aufrechtem Dienstverhältnis ist zulässig und grundsätzlich wirksam. Eine darin enthaltene Verzichtsklausel hindert jedoch in Anbetracht des § 17 PatG die nachträgliche Anpassung der Vergleichssumme unter den Bedingungen des § 10 PatG nicht.
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