Gegen eine in Beschlussform ergehende Weisung des Konkursgerichts gemäß § 84 Abs 1 KO ist ein Rekurs auch im Schuldenregulierungsverfahren, in dem dem Schuldner die Eigenverwaltung überlassen wurde, nicht zulässig.
…§ 84 Abs 1 IO gilt nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsmittelausschluss des § 84 Abs 3 Satz 2 IO (vgl RS0124961; RS0065165). Der Rechtsmittelausschluss gilt auch für den Fall, dass der – als Beschwerde iSd § 84 Abs 3 IO zu wertende – Antrag…
…an den Insolvenzverwalter im Verwertungsverfahren steht auch im Schuldenregulierungsverfahren nur dem Insolvenzverwalter, nicht aber dem Schuldner oder einem einzelnen Gläubiger ein Rekursrecht zu (RS0114471; vgl RS0124961; RS0065165; RS0065208). [8] 2. Eine Weisung des Insolvenzgerichts stellt eine Maßnahme der Überwachung im Sinne des § 84 IO dar (RS0065165). Dementsprechend räumt…
…den Insolvenzverwalter entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung (8 Ob 85/11z; 8 Ob 134/21w [Rz 9]; RIS Justiz RS0124961 [T3]).…
…in Beschlussform ergehende Weisung des Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter gemäß § 84 Abs 1 IO (KO) ist ein Rekurs nicht zulässig (RIS Justiz RS0124961; RS0065165; 8 Ob 23/09d). Von dem Rechtsmittelausschluss des § 84 Abs 3 IO sind sämtliche Beteiligte, daher etwa auch Konkursgläubiger…
…Recht der Beschwerde zu, über die das Insolvenzgericht entscheidet. Gegen diese Entscheidung ist nach § 84 Abs 3 IO kein Rechtsmittel zulässig (vgl RS0124961). Von diesem Rechtsmittelausschluss ist auch der beschwerdeberechtigte Schuldner nicht ausgenommen (zu einem vergleichbaren Sachverhalt: 8 Ob 12/11i). [6] 1.2 Bereits zu…
…den Insolvenzverwalter gemäß § 84 Abs 1 IO ist ein Rekurs gemäß § 84 Abs 3 IO nicht zulässig (RIS-Justiz RS0124961; RS0065165; 8 Ob 23/09d; 8 Ob 30/15t). Für die lediglich zur Klarstellung ausgesprochene Nichterteilung einer Weisung kann nichts anderes…
…Abs 3 IO das Insolvenzgericht. Gegen dessen Entscheidung ist gemäß § 84 Abs 3 zweiter Satz IO kein Rechtsmittel zulässig (RIS Justiz RS0124961; RS0065165; 8 Ob 23/09d; 8 Ob 30/15t). Dies gilt auch, soweit es darum geht, dem Insolvenzverwalter bestimmte Weisungen zu…
… 84 Abs 3 IO kein Rechtsmittel zulässig ist. Für eine lediglich zur Klarstellung ausgesprochene Nichterteilung einer Weisung kann nichts anderes gelten (RIS Justiz RS0124961 [T3] = 8 Ob 85/15f; RS0065165; 8 Ob 23/09d). 2. Für die im Revisionsrekurs aufgestellte These, der Rechtsmittelausschluss nach…
…Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter gemäß § 84 Abs 1 IO ist ein Rekurs gemäß § 84 Abs 3 IO nicht zulässig (RS0124961; RS0065165). Für die lediglich zur Klarstellung ausgesprochene Nichterteilung einer Weisung kann nichts anderes gelten (vgl zuletzt 8 Ob 85/15f). [10] 5. …
…Rechtsprechung gilt bei der Erteilung einer Weisung in Ermangelung einer Sonderregelung grundsätzlich der Rechtsmittelausschluss des § 84 Abs 3 Satz 2 IO (RS0124961; RS0065165; 8 Ob 30/15t; 8 Ob 124/18w). Hiervon ist nach Rechtsprechung (RS0114471 [T1]; 8 Ob 30/15t…
…in Beschlussform ergehende Weisung des Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter gemäß § 84 Abs 1 KO (IO) ist ein Rekurs nicht zulässig (RIS Justiz RS0124961; RS0065165; 8 Ob 23/09d). 3. Das Rekursgericht ist hier erkennbar der Ansicht, dass das Erstgericht mit seinem Beschluss vom 10. …
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