Durch die erstmalige Vernehmung des Beschuldigten wird der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 164 StPO gehemmt. Diese Hemmung wirkt kraft Gesetzes bis zur „rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens".
…Dieser wird erst wieder durch die Anordnung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren fortzuführen ( Marek in WK² StGB § 58 Rz 24; RIS Justiz RS0124802), oder durch dessen faktische Fortführung gehemmt. Mit Blick auf die Beendigung der zur Verurteilung gelangten Tat vom 2. April 2010 und das im…
…April 2011 bei der Staatsanwaltschaft eingelangte Antrag auf Fortführung des Verfahrens (ON 26) vermochte den Lauf der Verjährung nicht zu beeinflussen (RIS Justiz RS0124802 [T1]; 12 Os 37/11z, 15 Os 80/09t). Im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Entscheidung am 9. August 2011…
…endete sie in der zweiten Julihälfte 2013 ( Marek in WK 2 StGB § 58 Rz 10 und 23 f; RIS Justiz RS0124802 [T1]). Der am 27. August 2013 bei der Staatsanwaltschaft eingelangte Antrag auf Fortführung des Verfahrens (ON 16), welcher den Lauf der Verjährung…
…in diesem Zusammenhang im Übrigen ohne Bedeutung, weil das Verfahren jedenfalls bis zu einer allfälligen Fortführung durch die Staatsanwaltschaft rechtskräftig eingestellt ist (vgl RIS-Justiz RS0124802; Nordmeyer , WK-StPO § 190 Rz 22 f; Marek in WK 2 § 58 Rz 22 f; Tauschmann in…
Rückverweise