Eine qualifizierte Ablehnung nach § 12 Abs 3 VersVG ist nicht alleinige Voraussetzung für die Annahme eines schlüssigen Verzichts des Versicherers auf ein Sachverständigenverfahren.
…nicht alleinige Voraussetzung für die Annahme eines schlüssigen Verzichts des Versicherers auf ein Sachverständigenverfahren ist (7 Ob 51/09i = RIS Justiz RS0124809, 7 Ob 15/05i). Ein schlüssiger Verzicht des Versicherers kann nämlich bereits darin erblickt werden, dass er nach Rücksprache mit seinem Sachverständigen den…
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