Der Geschädigte hat sowohl bei durch Handlung als auch bei durch Unterlassung verursachter Schädigung die Untüchtigkeit des Besorgungsgehilfen zu beweisen. Dafür ist der Anscheinsbeweis zulässig.
… Ob 173/02f mwN = RIS Justiz RS0021318). 3. Der Senat hat in der Entscheidung 2 Ob 127/08b (RIS Justiz RS0124440) in Abkehr von einer gegenteiligen älteren Rechtsprechung ausgesprochen, dass der Geschädigte sowohl bei durch Handlung als auch bei durch Unterlassung verursachter Schädigung die Untüchtigkeit des…
…zu gewinnen: 2.1. Eine habituelle Untüchtigkeit des Mieters der Beklagten als ihres Besorgungsgehilfen konnte die hiefür nach neuerer Rechtsprechung behauptungs- und beweispflichtige (RIS-Justiz RS0124440; 1 Ob 160/15h) Klägerin schon deshalb nicht dartun, weil sie sich lediglich darauf stützte, dass der Mieter „zum damaligen Zeitpunkt“…
…der Geschädigte sowohl bei durch Handlungen als auch durch Unterlassungen verursachten Schäden die (habituelle) Untüchtigkeit des Besorgungsgehilfen zu behaupten und zu beweisen hat (RIS Justiz RS0124440). Die frühere gegenteilige Rechtsprechung (vgl RIS Justiz RS0026331) ist damit überholt. Im Übrigen setzt sich die Revision ausschließlich mit dem Vorwurf auseinander, (nicht näher benannte…
…die Untüchtigkeit des Besorgungsgehilfen zu beweisen, wofür der Anscheinsbeweis zulässig ist (2 Ob 127/08b; 2 Ob 173/11x; RIS Justiz RS0124440). Die Klägerin hat vorgebracht, dass der Gehsteig im Zeitpunkt des Unfalls weder geräumt noch gestreut gewesen sei. Ein derartiges Vorbringen wurde in der Entscheidung 2…
…oder wissentlich einer gefährlichen Person zur Besorgung ihrer Angelegenheiten bedient. Nach ständiger Rechtsprechung hat in diesem Fall der Geschädigte die Untüchtigkeit des Besorgungsgehilfen zu beweisen (RS0124440). Die Untüchtigkeit bezieht sich auf die zu verrichtende Tätigkeit und muss habituell sein, sie setzt also voraus, dass der Gehilfe die für eine bestimmte Arbeit…
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